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Tesla FSD Europa
Bildquelle: Youtube Kanal TeslaTobi

Wann kommt Tesla FSD “supervised” in Europa?

Tesla macht mit seiner FSD Software für autonomes Fahren in den USA mittlerweile beeindruckende Fortschritte. In Europa gibt es aber nach wie vor nur eine sehr alte Software-Version von Tesla FSD. Sie entspricht mehr oder weniger einem Stand aus dem Jahr 2019.

Wer sich schon einmal den aktuellen Stand in YouTube-Videos aus den USA angeschaut hat, wird staunen, was FSD bereits alles kann.

TeslaTobi zeigt mit seinen Videos regelmäßig, was die aktuellen Software-Versionen von FSD können. Er ist Deutscher und lebt in Amerika. Mit seinem Model Y fährt er regelmäßig mit FSD und vergleicht jeweils, wo das System noch Schwächen hat und wo es Veränderungen mit den Updates gab.

Wann bringt Tesla FSD “supervised” endlich nach Europa?

Früher nannte Tesla seine Software für autonomes Fahren “FSD Beta”. Mittlerweile wurde es in “FSD supervised” umbenannt und soll signalisieren, dass das System weiterhin einen Menschen braucht, der es beaufsichtigt (weitere Details zum Funktionsumfang von FSD).

“FSD supervised” = ständig überwacht durch den Fahrer. So fahren Teslas in den USA. (autonomes Fahren mit Level 2).

“FSD unsupervised” = Fahrer kann sich anderen Dingen widmen und muss nur innerhalb einer bestimmten Zeit übernehmen können (autonomes Fahren mit Level 3). Bis hin zu Level 4 und 5 (Fahrzeug ist komplett ohne Fahrer unterwegs). Diesen Level möchte Tesla in Kalifornien und Texas im Jahr 2025 einführen (falls sie es dann dürfen).

In Europa gibt es die FSD Software ebenfalls zu kaufen. Hier nennt sie sich “Volles Potenzial für autonomes Fahren”.

Der Funktionsumfang ist bei uns aber noch stark limitiert. Durch regulatorische Einschränkungen der europäischen Behörden ist FSD in der “supervised” Variante, wie man sie aus den USA kennt, in Europa bisher nicht zugelassen.

Für Aufruhr unter Tesla-Fans sorgte aber ein Beitrag des FSD Entwickler-Teams auf X.com. Anfang September 2024 wurde dort eine Roadmap des “Tesla AI” Teams gepostet.

Aufgelistet sind Funktionen, die das Team im Jahr 2024 und 2025 plant zu veröffentlichen.

Due to popular demand, Tesla AI team release roadmap:

September 2024
– v12.5.2 with ~3x improved miles between necessary interventions
– v12.5.2 on AI3 computer (unified models for AI3 and AI4)
– Actually Smart Summon
– Cybertruck Autopark 📐
– Eye-tracking with sunglasses 🕶️
-…

— Tesla AI (@Tesla_AI) September 5, 2024

Ganz unten auf der Roadmap steht:

Q1 2025 – FSD in Europe (pending regulatory approval)

Daraus lässt sich ableiten, dass Tesla “FSD supervised” im ersten Quartal 2025 auf den europäischen Markt bringen möchte. Sofern die Behörden dabei mitspielen.

Aber welche regulatorischen Hürden stehen dabei noch im Weg?

Haben die EU-Behörden autonomes Fahren nicht bereits bewilligt?

Es ist tatsächlich so, dass es seit 2021 in Deutschland gesetzliche Regeln für autonomes Fahren gibt. Im Mai 2021 haben Bundestag und Bundesrat in Deutschland einem Gesetz zugestimmt, darin sind alle Anwendungsfälle geregelt.

Streng genommen würde Teslas FSD supervised lediglich unter die Kategorie “Assistiertes Fahren Level 2” fallen, da der Fahrer nach wie vor ständig den Verkehr überwachen muss.

Dafür verlangen die Behörden, dass die Fahrzeuge eine Bauart-Vorschrift einhalten, die etwa dafür sorgen, dass der Fahrer aufmerksam ist und die Hände am Lenkrad hält.

In letzter Zeit hat man bei Tesla diesbezüglich ebenfalls eine Verschärfung festgestellt, indem etwa plötzlich mittels Innenraum-Kamera die Aufmerksamkeit überwacht wird.

Das dürfte definitiv ein Anzeichen dafür sein, dass Tesla sein FSD supervised endlich flott für Europas Anforderungen machen möchte.

Auf der Basis solcher Bauart-Vorschriften darf zum Beispiel auch Mercedes-Benz sein System für hochautomatisiertes Fahren mit Level 3 betreiben.

Bestimmte Oberklasse-Fahrzeuge von Mercedes dürfen unter ganz bestimmten Voraussetzungen bis 95 km/h sogar ohne Überwachung durch den Fahrer selbstständig auf der Autobahn fahren.

Viele fragen sich, warum Tesla sein FSD nicht auch für hochautomatisiertes Fahren nach Level 3 lizenziert. Die Fortschritte in den USA zeigen doch ein Fahrverhalten, das diesem Level entspricht.

Tesla verfolgt mit der Entwicklung von FSD einen ganz anderen Ansatz. Sie möchten vermutlich FSD nicht mit den vielen Einschränkungen betreiben, die der europäische Gesetzgeber für Level 3 fordert.

Tesla möchte FSD überall und bei allen Bedingungen autonom fahren lassen. Und das rein “Vision” basiert, also mit Kameras.

Die Bauart-Vorschriften der Behörden, was Sensoren und Redundanzen angeht, wären zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin zu hoch, sodass die Behörden einen Tesla in der heutigen Hardwareausstattung nicht akzeptieren würden.

Da es Teslas Ziel ist, voll autonomes Fahren mit Level 5 ohne diese ganze Sensoren-Hardware zu können, wäre eine solche eingeschränkte Lizenzierung von Level 3 nur ein störender Umweg in der Entwicklung des Systems.

Man könnte sich aber durchaus vorstellen, dass Tesla jetzt endlich versucht, bei den europäischen Behörden eine Bewilligung für FSD supervised als Level 2 mit Überwachung durch den Fahrer zu bekommen. Denn diese Bauart-Vorschriften erfüllen sie.

 

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Und was ist mit der Schweiz?

In der Schweiz sind bisher nur Fahrzeuge bis Stufe 2 zugelassen. Mit der Verordnung über das automatisierte Fahren, die der Bundesrat am 18. Oktober 2023 in die Vernehmlassung geschickt hat, könnten Autos mit Automatisierungssystemen der Stufen 3 und 4 bald auf unseren Straßen fahren.

Eine Entscheidung des Bundesrates wird voraussichtlich bis Ende 2024 erwartet und ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung käme dann voraussichtlich im Jahr 2025.

Da es sich bei FSD supervised um Level 2 handelt, sollte dem ja eigentlich nichts im Wege stehen, oder?

Leider haben wir Tesla-Fahrer in Europa die Rechnung ohne die UN/ECE gemacht.

UN/ECE? Wie bitte?

Das “Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften” ist die Hürde in diesem ganzen System. Deren Arbeitsgruppe “Inland Transport Committee (ITC)” ist ein Fachkomitee der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).

Diese Arbeitsgruppe erstellt Richtlinien, sogenannte „ECE-Regelungen“, um ein einheitliches Regelsystem für den Fahrzeugbau zu schaffen.

Das Ziel dabei ist es, Maßnahmen zur weltweiten Harmonisierung oder Weiterentwicklung von technischen Vorschriften für Fahrzeuge zu initiieren und zu verfolgen. Diese Regelungen gelten unter anderem auch für alle Länder in Europa, aber nicht für die USA! Diese UN-Vorschriften werden dort im Allgemeinen nicht anerkannt.

Und hier kommt das Problem: Die von dieser Arbeitsgruppe verfasste Regelung  “UN Regelung 79“ definiert das Verhalten von automatisiertem und autonomem Fahren.

Diese Regelungen sind aktuell so stark beschnitten, dass FSD supervised in der Art und Weise, wie es in den USA fährt, bei uns nicht zugelassen wäre.

Da werden Geschwindigkeiten begrenzt, mit denen Kurven gefahren werden dürfen, oder auch maximale seitliche G-Kräfte und Zeitfenster definiert, in denen bestimmte Manöver abgeschlossen sein müssen.

Schlussendlich verunmöglicht die aktuelle Regelung die meisten Manöver eines selbstfahrenden Fahrzeugs. Ich hatte vor einiger Zeit auch schon darüber geschrieben, wie kompliziert der aktuelle Spurwechsel mit Tesla FSD in Europa funktioniert.

So funktioniert der Spurwechsel mit FSD in Europa – Bildquelle: Steven Peeters

Mit den aktuellen Entwürfen ist die UNECE aber dabei, Anpassungen an diesen Regelungen zu machen, die ein System wie “FSD supervised” erlauben würde.

Der Niederländer Kees Roelandschap, der sich tief mit der Materie beschäftigt, hat die Entwürfe der nächsten Regelanpassungen der UN/ECE analysiert.

🚨 What CAN we expect in 2025 for Tesla and FSD in Europe? Some good and less good news. 🚨

UNECE GRVA UPDATE September 26th DCAS legislation (FSD Supervised)

While there have been some regulatory setbacks, there are also exciting prospects for 2025 that will bring us closer to… pic.twitter.com/Mdmat0Zc0r

— Kees Roelandschap (@KRoelandschap) September 26, 2024

Laut diesen Protokollen wird FSD supervised in Europa zunächst nur auf Autobahnen erlaubt sein. So lässt sich sicherstellen, dass die Technologie nur in einer stabilen und vorhersagbaren Umgebung verwendet wird.

Die neuen Driver Control Assistance Systems (DCAS) Regelungen stellen dabei sicher, dass der Fahrer wachsam bleibt und bei Bedarf eingreifen kann. Sobald das System merkt, dass der Fahrer länger als 5 Sekunden nicht aufmerksam ist, wird eine Warnung ausgelöst. Wenn der Fahrer nicht reagiert, kann das System deaktiviert werden.

Mein Fazit zum Tesla FSD in Europa

Es bleibt spannend. Abhängig von der UN/ECE könnte FSD supervised tatsächlich im Jahr 2025 in Europa auf Autobahnen kommen.

Die europäischen Behörden beschäftigen sich zwar mit dem Thema, aber grundsätzlich sind sie dafür bekannt, in diesem Bereich nicht so „lasche“ Gesetzgebungen wie die USA zu haben.

Wie weit der Weg für FSD bis zu Level 5 technisch noch ist, bleibt allerdings offen. Aber Kameras sind vermutlich der einzige Weg zur Autonomie.

Wenn bei Regen, Schnee oder Nebel die Radar/Lidar-Sensoren nicht mehr funktionieren, dann bleibt nur die Kamera. Sie kann dies als Regen/Schnee oder Nebel erkennen und einschätzen.

Der Lidar sieht bei Laub auf der Straße nicht, ob dies Steine sind oder Laub. Daher hat immer die Kamera das letzte Wort. Wozu also die anderen Sensoren, welche ohnehin nur bei schönem Wetter funktionieren? Dann, wenn auch die Kameras gut sehen?

Das führt definitiv nicht zum von uns gewünschten Ziel des autonomen Fahrens.

Es sieht so aus, als wäre der Weg noch weit. Oder sind wir vielleicht näher dran, als wir denken?

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