Tesla macht mit seiner FSD Software für autonomes Fahren in den USA mittlerweile beeindruckende Fortschritte. In Europa gibt es aber in den meisten Ländern nach wie vor nur eine sehr alte Software-Version von Tesla FSD. Sie entspricht mehr oder weniger einem Stand aus dem Jahr 2019.
Eine Ausnahme sind die Niederlande. Dort haben die Behörden tatsächlich im April 2026 „FSD supervised“ zugelassen.
Wer sich schon einmal den aktuellen Stand in YouTube-Videos aus den USA angeschaut hat, wird staunen, was „FSD supervised“ bereits alles kann.
TeslaTobi zeigt mit seinen Videos regelmäßig, was die aktuellen Software-Versionen von FSD können. Er ist Deutscher und lebt in Amerika. Mit seinem Model Y fährt er regelmäßig mit FSD und vergleicht jeweils, wo das System noch Schwächen hat und wo es Veränderungen mit den Updates gab.
- Was ist Tesla FSD "supervised"?
- Wie gut fährt FSD in den Niederlanden?
- Unterscheidet sich FSD "supervised" in Europa zu den USA?
- Haben die EU-Behörden autonomes Fahren nicht bereits bewilligt in ganzen EU bewilligt?
- Und was ist mit der Schweiz?
- Was ist mit den alten Hardware3 Fahrzeugen?
- Sollte man Tesla FSD jetzt schon kaufen?
Kurz erklärt: Stand 20. Juli 2026 ist Tesla FSD Supervised laut RDW, dem Kraftfahrt-Bundesamt der Niederlande, zunächst nur in den Niederlanden genehmigt. Es bleibt eine Fahrerassistenz: Der Fahrer ist verantwortlich und muss jederzeit die Kontrolle behalten. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist in der RDW-Mitteilung keine konkrete Freischaltung oder kein Starttermin dokumentiert. Quelle: RDW Niederlande zur europäischen Typgenehmigung
Seit Jahren warten Tesla-Fahrer in Europa auf neuere Updates von Full Self-Driving. Entscheidend ist aber nicht, was in Videos aus anderen Märkten zu sehen ist, sondern welche Funktionen für das eigene Land und Fahrzeug tatsächlich genehmigt und freigeschaltet sind.
Was ist Tesla FSD „supervised“?
FSD Supervised ist Teslas fortgeschrittenes Fahrerassistenzsystem. Es kann je nach freigegebenem Funktionsumfang lenken, bremsen, beschleunigen und Fahrmanöver unterstützen. Einen Überblick zu den Grundlagen findest du im Beitrag Tesla FSD im Überblick.
Wie der Name schon sagt, bleibt FSD Supervised („Voll-Selbstständiges Fahren: Überwacht“) auch in den freigebenen Ländern ausdrücklich ein Fahrerassistenzsystem. Der Fahrer bleibt verantwortlich und muss jederzeit die Kontrolle behalten. Es handelt sich nicht um autonomes Fahren ohne Aufsicht. RDW Niederlande zur Fahrer-Verantwortung.

In Europa gibt es die FSD Software ebenfalls zu kaufen. Der Funktionsumfang ist bei uns aber noch stark limitiert. Durch regulatorische Einschränkungen der europäischen Behörden ist FSD in der „supervised“ Variante, wie man sie aus den USA kennt, in Europa bisher in den meisten Ländern nicht zugelassen (der FSD Tracker zeigt den aktuellen Status).
Wie gut fährt FSD in den Niederlanden?
Unterscheidet sich FSD „supervised“ in Europa zu den USA?
Die europäische Version von Tesla FSD „Supervised“ unterscheidet sich von der US-Version, vor allem dadurch, dass sie aufgrund strengerer gesetzlicher Vorgaben konservativer fährt.
In Europa ist die Fahrerüberwachung strenger. Die unterschiedlichen Fahrprofile, wie Schnell (Hurry) oder Mad Max, gibt es im Vergleich zu den USA in Europa nicht. Stattdessen lässt sich eine maximale Geschwindigkeit setzen.
„Herbeirufen“ ist nicht verfügbar. Zudem nutzt Tesla für Europa eigene Software-Builds, die separat geprüft werden.
Während FSD in den USA bereits umfassend im Stadtverkehr eingesetzt wird, ist die Nutzung in Europa aktuell eingeschränkt und wird schrittweise ausgebaut.
Haben die EU-Behörden autonomes Fahren nicht bereits bewilligt in ganzen EU bewilligt?
Es ist tatsächlich so, dass es seit 2021 in Deutschland gesetzliche Regeln für autonomes Fahren gibt. Im Mai 2021 haben Bundestag und Bundesrat in Deutschland einem Gesetz zugestimmt. Darin sind alle Anwendungsfälle geregelt.
Streng genommen würde Teslas FSD supervised lediglich unter die Kategorie „Assistiertes Fahren Level 2“ fallen, da der Fahrer nach wie vor ständig den Verkehr überwachen muss.
Dafür verlangen die Behörden, dass die Fahrzeuge eine Bauart-Vorschrift einhalten, die etwa dafür sorgen, dass der Fahrer aufmerksam ist und die Hände am Lenkrad hält.
In letzter Zeit hat man bei Tesla diesbezüglich ebenfalls eine Verschärfung festgestellt, indem etwa plötzlich mittels Innenraum-Kamera die Aufmerksamkeit überwacht wird.
Das dürfte definitiv ein Anzeichen dafür sein, dass Tesla sein FSD supervised endlich flott für Europas Anforderungen machen möchte.
Auf der Basis solcher Bauart-Vorschriften darf zum Beispiel auch Mercedes-Benz sein System für hochautomatisiertes Fahren mit Level 3 betreiben.
Bestimmte Oberklasse-Fahrzeuge von Mercedes dürfen unter ganz bestimmten Voraussetzungen bis 95 km/h sogar ohne Überwachung durch den Fahrer selbstständig auf der Autobahn fahren.
Viele fragen sich, warum Tesla sein FSD nicht auch für hochautomatisiertes Fahren nach Level 3 lizenziert. Die Fortschritte in den USA zeigen doch ein Fahrverhalten, das diesem Level entspricht.
Tesla verfolgt mit der Entwicklung von FSD einen ganz anderen Ansatz. Sie möchten vermutlich FSD nicht mit den vielen Einschränkungen betreiben, die der europäische Gesetzgeber für Level 3 fordert.
Tesla möchte FSD überall und bei allen Bedingungen autonom fahren lassen. Und das rein „Vision“ basiert, also mit Kameras.
Die Bauart-Vorschriften der Behörden, was Sensoren und Redundanzen angeht, wären zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin zu hoch, sodass die Behörden einen Tesla in der heutigen Hardwareausstattung nicht akzeptieren würden.
Da es Teslas Ziel ist, voll autonomes Fahren mit Level 5 ohne diese ganze Sensoren-Hardware zu können, wäre eine solche eingeschränkte Lizenzierung von Level 3 nur ein störender Umweg in der Entwicklung des Systems.
Und was ist mit der Schweiz?
Seit dem 1. März 2025 erlaubt die Schweiz bestimmte Einsatzformen automatisierten Fahrens. Das ASTRA nennt unter anderem Autobahnpilot, genehmigte fahrerlose Fahrzeuge auf bestimmten Strecken und automatisiertes Parkieren. Automatisierte Systeme benötigen eine Typgenehmigung. Daraus folgt keine bestätigte FSD-Supervised-Verfügbarkeit für die Schweiz. Quelle: ASTRA zum automatisierten Fahren in der Schweiz
Was ist mit den alten Hardware3 Fahrzeugen?
Wie zu erwarten war, betrifft die Zulassung von FSD supervised in den Niederlanden nur Fahrzeuge mit den Autopilot Computer „Hardware 4“. Besitzer von Fahrzeugen mit der älteren Hardware 3 wissen im Moment nicht, was mit ihren Fahrzeugen passiert.
In den USA funktioniert FSD auch auf Fahrzeugen mit HW3. Deshalb hat ein Niederländer die Webseite hw3claim.nl ins Leben gerufen. FSD-Besitzer aus Europa können sich auf der Webseite registrieren. Einerseits erhält man dadurch Updates über den Stand der Dinge. Andererseits kann so mehr Druck auf Tesla ausgeübt werden, denn eine einzelne Person bewirkt wenig. Aber viele Menschen zusammen haben ein größeres Gewicht.
Auch für die Schweiz gibt es ein solches Projekt, das sich aber auf die generelle Einführung von FSD bezieht.
Ich habe mich ebenfalls registriert, denn mein FSD-Kauf stammt vom März 2019 und ich habe ebenfalls HW3.
Sollte man Tesla FSD jetzt schon kaufen?
FSD kann in Europa mittlerweile nicht mehr mit einer Einmalzahlung erworben werden. Tesla hat stattdessen auf ein Abo-Modell umgestellt.
Lediglich bei Gebrauchtwagen, bei denen früher mit einer Einmalzahlung FSD gekauft wurde, kann FSD weiterverkauft werden, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt. Wird das Fahrzeug an Tesla verkauft, verliert es FSD.
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